Wissen / E-Rechnung: Was jetzt gilt

E-Rechnung: Was ab 2025 gilt und was bis 2028 kommt

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand laufen die Übergangsfristen bis Ende 2027.

Video, 60 Sekunden, ohne Ton. Alle Inhalte stehen auch im Text unten.

Empfangen: seit 1. Januar 2025 Pflicht

Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Das gilt auch für Kleinunternehmer und für Unternehmen mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen, etwa Vermieter. Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang grundsätzlich aus.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Datenformat nach der europäischen Norm EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF ist keine E-Rechnung, auch wenn es per E-Mail kommt.

Ausstellen: Übergangsfristen bis Ende 2027

  • 2025 und 2026: Papierrechnungen sind weiter erlaubt, PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers.
  • 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen ausstellen. Alle anderen dürfen noch Papier- und PDF-Rechnungen verwenden.
  • Ab 2028: E-Rechnungen sind für alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen Pflicht.

Was nicht betroffen ist

Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise fallen nicht unter die Pflicht. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Eingangskanal festlegen, etwa eine eigene Adresse wie rechnung@ihre-firma.de
  • Prüfen, ob Ihre Software E-Rechnungen lesen und erzeugen kann. Lexware Office, sevDesk und DATEV können beides.
  • Archivierung klären: Aufzubewahren ist die strukturierte Datei, nicht nur die Ansicht als PDF.

Allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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