Jahr 1: Das Finanzamt schätzt
Bei der Gründung fragt das Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach dem erwarteten Gewinn. Daraus setzt es die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Weil die Schätzung zu Beginn oft vorsichtig ausfällt, sind die Vorauszahlungen häufig zu niedrig.
Jahr 2: Alles auf einmal
Mit dem ersten Steuerbescheid kommen meist mehrere Zahlungen zusammen:
- die Nachzahlung für das erste Jahr
- höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr, teils rückwirkend für bereits vergangene Quartale
- die angepassten Vorauszahlungen für die folgenden Jahre
Wer dafür nichts zurückgelegt hat, gerät schnell in einen Liquiditätsengpass, obwohl das Geschäft gut läuft.
Die Termine
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Für Gewerbetreibende kommen Gewerbesteuer-Vorauszahlungen an die Gemeinde hinzu, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Vorauszahlungen anpassen lassen
Ändert sich Ihr Gewinn, können Sie beim Finanzamt beantragen, die Vorauszahlungen herauf- oder herabzusetzen. Grundlage sind aktuelle Zahlen, etwa eine Auswertung aus Ihrer Buchhaltung. Eine freiwillige Erhöhung im laufenden Jahr verhindert eine hohe Nachzahlung im Folgejahr. Eine Herabsetzung gibt Liquidität frei, wenn der Gewinn sinkt.
So bleiben Sie liquide
- Gewinn laufend auswerten statt einmal im Jahr
- einen festen Anteil der Einnahmen auf ein separates Steuerkonto legen
- Vorauszahlungen rechtzeitig mit aktuellen Zahlen anpassen lassen


