Die Beiträge geben einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Umsatzsteuer
E-Rechnung: Was jetzt gilt
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Ein PDF per E-Mail ist dabei keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes; gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Für den Versand gelten Übergangsfristen: Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle Unternehmen im Geschäft mit anderen Unternehmen.
Lexware Office, sevDesk und DATEV können E-Rechnungen empfangen und erstellen. Wir prüfen gern, ob Ihr Setup dafür richtig eingestellt ist.
Gründung
Kleinunternehmerregelung seit 2025
Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und geben keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Seit 2025 gilt: Der Umsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab diesem Umsatz.
Ob die Regelung sinnvoll ist, hängt davon ab, wer Ihre Kunden sind. Wer überwiegend an Unternehmen verkauft oder hohe Anfangsinvestitionen hat, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser.
Onlinehandel
OSS-Verfahren in Kürze
Verkaufen Sie Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern, gilt eine Schwelle von 10.000 Euro pro Jahr, gerechnet für alle EU-Länder zusammen. Liegen Sie darüber, wird die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes fällig.
Statt sich in jedem Land zu registrieren, melden Sie diese Umsätze vierteljährlich gesammelt über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Voraussetzung ist, dass die Steuersätze und Länder in Ihrer Buchhaltung richtig hinterlegt sind.