Die beiden Grenzen
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und geben keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Seit 2025 müssen dafür zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Gesamtumsatz im Vorjahr lag nicht über 25.000 Euro.
- Der Gesamtumsatz im laufenden Jahr liegt nicht über 100.000 Euro.
Die Grenzen gelten für Nettobeträge, also ohne Umsatzsteuer.
Überschreiten im laufenden Jahr
Neu seit 2025: Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung, ebenso alle folgenden. Früher galt die Änderung erst ab dem Folgejahr. Wer nah an die Grenze kommt, sollte seine Umsätze daher laufend im Blick haben.
Im Gründungsjahr
Im Jahr der Gründung gilt eine niedrigere Grenze: Der Umsatz darf 25.000 Euro nicht übersteigen. Wer mehr umsetzt, wird ab diesem Umsatz regelbesteuert.
Lohnt sich die Regelung?
Vorteile sind weniger Verwaltungsaufwand und ein Preisvorteil bei Privatkunden, deren Preise keine Umsatzsteuer enthalten. Dem steht gegenüber, dass Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen können. Bei hohen Anfangsinvestitionen oder überwiegend Geschäftskunden, die die Umsatzsteuer ohnehin abziehen könnten, ist die Regelbesteuerung oft günstiger.
Verzicht
Sie können gegenüber dem Finanzamt auf die Regelung verzichten. Der Verzicht bindet Sie für fünf Kalenderjahre. Diese Entscheidung sollte vor der Gründung oder vor größeren Investitionen getroffen werden.


